Gefährliche Tiere: Wir zahlen die Einfangkosten!
Auf viele üben exotische Tiere eine große Faszination aus. Der Wunsch, wilde Tiere wie Schlangen, Skorpione und Co. nicht immer im Zoo besuchen zu müssen, sondern im heimischen Terrarium bewundern zu können, ist weit verbreitet. Doch was, wenn die Würgeschlange sich heimlich davon macht? Einfangkosten sind hoch, die Situation für Mensch und Tier gefährlich. Als Konsequenz verbieten die meisten Bundesländer die Haltung von Giftspinnen, Waranen und Co.
Gut zu wissen: Haltung wilder Kleintiere in Deutschland
In immer mehr Bundesländern sind gefährliche Tiere bzw. wilde Kleintiere in Privathaushalten grundsätzlich verboten. Wollen sich Ihre Kunden dennoch einen Exoten anschaffen, brauchen sie eine Genehmigung – diese ist je nach Bundesland und Gemeinde an unterschiedliche Auflagen geknüpft. Ihre Kunden sollten sich in jedem Fall genau informieren, denn eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland nicht.
Doch die Verbote der Bundesländer sehen Übergangsregelungen vor: Tiere, die sich schon vor Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze im Haushalt befanden, dürfen zum Beispiel in den meisten Fällen weiter gehalten werden, bis sie versterben.
Versicherungsschutz für wilde Kleintiere
Auf diese Weise leben trotz der grundsätzlichen Verbote in deutschen Haushalten zurzeit etwa 200.000 Würgeschlangen, 10.000 Giftschlangen, 10.000 Warane, Pfeilgiftfrösche, Chamäleons und weitere Exoten. Beißen die Tiere doch einmal zu oder machen die Biege, müssen die Besitzer für potentielle Schmerzensgeld-Zahlungen und Wiedereinfangkosten aufkommen. In der VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT mit Zusatzbaustein EXKLUSIV sind diese Eventualitäten mitversichert. Ihre Kunden brauchen in diesem Fall keine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Genehmigungspflichtige Tiere hingegen sind vom Versicherungsschutz des oben genannten Privathaftpflicht-Tarifs ausgeschlossen.
Wilde Kleintiere: Die Bedingungen der VHV
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z. B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
- Soweit es sich um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt, wird die Versicherungsleistung auf 10.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
- Ausgeschlossen ist die Absicherung von Tieren, die der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen.
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