Beitragsanpassung in privaten Haftpflichtsparten

Erstmals seit 2018: Nach jahrelanger Beitragsstabilität nehmen wir im Bestand der privaten Haftpflichtsparten ab Juli moderate Beitragsanpassungen vor. Hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Über Jahre gestiegene Schadenaufwände

Jedes Jahr ermittelt ein unabhängiger Treuhänder zum 1. Juli den Prozentsatz, um den sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer verändert haben. In der aktuellen Berechnung ergibt sich daraus ein Erhöhungssatz von 5 Prozent, der vom GDV bestätigt wurde. Für die privaten Haftpflichtprodukte der VHV handelt es sich um die erste Beitragserhöhung seit 2018: In den vergangenen Jahren waren deutlich stärkere Erhöhungssätze von bis zu 10 Prozent möglich (z.B. 2021), auf die wir im Sinne der Versicherungsnehmer bewusst verzichtet haben. Nun ist aufgrund von immer weiter steigenden Schadenaufwänden eine Beitragsanpassung notwendig.  

So wirkt sich die Beitragsanpassung auf Ihre Kunden aus:

  • Alle privaten Haftpflichtversicherungen – insbesondere die Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – sind von der Anpassung betroffen.
  • Ausgenommen sind die aktuellen Produkte sowie Verträge mit Satzung.
  • Es ist ein einheitlicher Anpassungssatz von 5 Prozent vorgesehen.
  • Aufgrund der dokumentierten unterjährigen Hauptfälligkeiten wird mit der Beitragsanpassung bereits ab dem Rechnungsmonat Juli 2023 begonnen.
  • Die Versicherungsnehmer werden über die Beitragsanpassung, die Differenz zwischen Neu- und Altbeitrag sowie über ihr außerordentliches Kündigungsrecht von zwei Monaten informiert.

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