Neuerung in der Vermögensschaden-Haftpflicht für Versicherungsvermittler
Ab dem 9. Oktober werden für Versicherungsvermittler in der Vermögensschaden-Haftpflicht die Mindestversicherungssummen angehoben. Wir zeigen, was die Änderung für Bestandskunden bedeutet.
Vermögensschaden-Haftpflicht: neue Mindestversicherungssummen
Zum 09.10.2024 wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler auf 1.564.610 Euro für jeden einzelnen Schadenfall und auf 2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres verpflichtend. Die VHV hat für diese Anpassung der Mindestversicherungssummen für ihre hiervon betroffenen Bestandsverträge eine Globalerklärung gegenüber der DIHK abgegeben.
Was hat das für Auswirkungen auf Bestandskunden?
Bestandskunden, die derzeit bei der VHV versichert sind und deren Verträgen bereits das aktuelle Tarifgefüge zugrunde liegt, profitieren von einer Bestandsaktion:
- In Verträgen, in denen derzeit noch zu geringe Versicherungssummen abgesichert sind, erfolgt bereits zum 01.07.2024 eine beitragsneutrale Anpassung der Versicherungssummen oberhalb des gesetzlichen Niveaus auf 1,6 Millionen Euro für jeden einzelnen Schadenfall und 3,2 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
- Gleichzeitig erfolgt eine Aktualisierung auf die aktuellen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (H 409).
- Die betroffenen Bestandskunden werden im dritten Quartal 2024 schriftlich über die Änderungen ihres Vertrages informiert. Die Neuausfertigung der aktualisierten Versicherungsscheine erfolgt ab Juli sukzessive bis zum Jahresende 2024.
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