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Gebäudeversicherung: Das sind die neuen Indexzahlen

Am 1. Januar 2025 ist es wieder so weit: Das Statistische Bundesamt macht neue Indexzahlen zur Bestimmung des heutigen Neuwerts einer Immobilie geltend. Wir erklären die neuen Zahlen und Hintergründe.

Die Indexzahlen für 2025

Auch für 2025 hat das Statistische Bundesamt nun neue Werte ermittelt. Ab dem 1. Januar 2025 gilt es, für den Baupreisindex, den geltenden Neuwertfaktor und den Anpassungsfaktor folgende Werte zu beachten:

  • Baupreisindex für Neubauten: Der Baupreisindex Mai 2024 (vorläufig) zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 für alle Neubauten des Jahres 2024 und 2025 beträgt 2.192,4.
  • Mittlerer Baupreisindex 2023: Der mittlere Baupreisindex 2022 beträgt 2.136,1.
  • Gleitender Neuwertfaktor: Der gleitende Neuwertfaktor für alle Wohngebäude nach VGB 88 lautet 26,7. 
  • Anpassungsfaktor: Der Anpassungsfaktor für Wohngebäude nach VGB 2002, VGB 2007, VGB 2008, VGB 2011 und VGB 2021 lautet 26,51.

Diese Faktoren werden Anfang November in VOKIS hinterlegt sein.

Wozu dient der gleitende Neuwert in der Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, verändern sich jedes Jahr. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, würde die vereinbarte Versicherungssumme in Zeiten starker Geldentwertung schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Schaden abzudecken. Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, gibt es die gleitende Neuwertversicherung. Sie kennt keine feste Versicherungssumme, stattdessen werden bei einem Schaden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude.

Warum steigt der Beitrag bei der gleitenden Neuwertversicherung?

Löhne und Baukosten sind entscheidende Faktoren bei der Beitragsermittlung für Gebäudeversicherungen. Der Beitrag der Wohngebäudeversicherung orientiert sich an der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung. Das bedeutet: Während einer Inflation steigt der Beitrag entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Baukosten, bei einer Deflation sinkt die Beitragsbelastung. Mit Hilfe der Lohn- und Baukostenindizes des statistischen Bundesamtes wird der Beitrag jährlich an diese Veränderungen angepasst.

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