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Neu in Kfz-Privat: Nutzervereinbarung AUTO STARTER

Junge Fahrer absichern kann umständlich und teuer sein – nicht so mit AUTO STARTER. Hier können Personen, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 24 Jahre sind, bis zu sechs private Pkw von Familien, Freunden und Bekannten zu einem Festbetrag nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

Was ist AUTO STARTER?

Mit der neuen Nutzervereinbarung AUTO STARTER können junge Fahrer zu einem jährlichen Beitrag von 299 Euro mindestens zwei und maximal sechs Pkw aus dem Familien-, Freundes und Bekanntenkreis nutzen, die bei der VHV versichert sind. Dabei wird AUTO STARTER zu einem bestehenden Versicherungsvertrag (Hauptvertrag) bei der VHV abgeschlossen und kann für bis zu fünf weiteren Verträge (Nebenverträge) mitvereinbart werden. Der Beitragseinzug erfolgt über den jeweiligen Hauptvertrag – für die Nebenverträge entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Der Nutzer ist bei Vertragsbeginn nicht älter als 24 Jahre
  • Es handelt sich bei dem Pkw des Hauptvertrages nicht um ein Saisonkennzeichen
  • Pro Kfz-Vertrag können maximal drei AUTO STARTER-Nutzervereinbarungen abgeschlossen werden
  • Alle Pkw sind nicht als Betriebsausgabe anerkannt
  • Die Verträge dürfen nicht die nochmals verbesserte Zweitwagenregelung oder Dienstwagenregelung als Sondereinstufung haben

Zusätzliches Argument im Jahreswechselgeschäft

Nutzen Sie AUTO STARTER auch als Argument im anstehenden Jahreswechselgeschäft. So können Eltern, aber auch Verwandte und Freunde von der einfachen und günstigen Mitversicherung von jungen Fahrern profitieren.

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