Summenanpassung in der Hausratversicherung
Insbesondere in Zeiten gestiegener Preise ist eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme wichtig, um nicht allein durch Preissteigerungen in eine Unterversicherung zu geraten. Erfahren Sie hier, welche Summenanpassungen in der Hausratversicherung für 2025 vorgenommen werden.
Inflation: Auswirkungen auf den Hausrat
Inflationsbedingt sind die Preise für viele Gegenstände gestiegen. Kommt es zu einem Schadensfall, etwa durch Brand, Einbruch oder Wasserschaden, müssen betroffene Haushaltsgegenstände häufig neu angeschafft werden. Wenn die Versicherungssumme nicht an die aktuellen Werte angepasst ist, kann dies dazu führen, dass die Erstattung nicht ausreicht, um den tatsächlichen Schaden zu decken.
Welche Summenanpassungen sind vorgesehen?
Für das Jahr 2025 ergeben sich je nach Tarif folgende Anpassungen:
Anpassung um +0,9 Prozent | VHB 2002, VHB 2009, VHB 2011, VHB 2014, VHB 2018, VHB 2024 |
Keine Anpassung | VHB 74, VHB 84, VHB 92 |
Ihre Kunden werden über die Anpassung – die grundsätzlich zur Hauptfälligkeit des Vertrages erfolgt – mit der Beitragsrechnung informiert.
Was tun, wenn die Anpassung nicht gewünscht ist?
Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, einer Summenanpassung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme zu widersprechen. In diesem Fall bleibt die ursprüngliche Versicherungssumme bestehen – allerdings auch das Risiko einer Unterversicherung. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags ist aufgrund der Anpassung nicht möglich.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?