Mopeds und Mofas: Jährliche Wechselkennzeichen bleiben
Die Diskussion um dauerhafte Versicherungskennzeichen für Mopeds und Mofas ist entschieden: Das Vorhaben, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu ändern, wurde vom Bundesrat gestoppt. Lesen Sie hier, wie es dazu kam und was das für Sie und Ihre Kunden bedeutet.
Warum der Vorschlag gescheitert ist
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV plante die Ampelregierung ab 2026 dauerhafte Versicherungskennzeichen einzuführen. Ziel war es, Bürger von der jährlichen Erneuerung der Kennzeichen zu entlasten. Doch sowohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als auch der Bundesrat äußerten deutliche Bedenken:
- Polizeiliche Kontrolle: Die wechselnden Farben der Kennzeichen (blau, grün, schwarz) erleichtern es, unversicherte Fahrzeuge sofort zu erkennen. Dauerkennzeichen hätten diese Kontrolle erschwert.
- Bürokratieverlagerung: Der Entwurf sah vor, dass Versicherer – und nicht die Behörden – für die Rückgabe und Entsorgung von Kennzeichen verantwortlich wären.
- Verkehrssicherheit: Kritiker befürchteten, dass mit dauerhaften Kennzeichen die Anzahl unversicherter Fahrzeuge steigt.
Angesichts dieser Argumente strich der Bundesrat das Vorhaben aus dem Gesetzesentwurf.
Was bleibt: Die jährlichen Wechselkennzeichen
Auch in Zukunft müssen Mopedfahrer ihre Versicherungskennzeichen jedes Jahr erneuern. Dazu gehören:
- Mopeds, Mofas und weitere Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h oder Motorunterstützung ohne Treten bei mehr als 6 km/h bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- E-Roller mit Betriebserlaubnis bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR mit bis zu 60 km/h (versichert vor dem 1. März 1992).
- Quads und Trikes, die bauartbedingt maximal 45 km/h fahren und einen Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern haben.
- Motorisierte Krankenfahrstühle.
Die Farbe des Kennzeichens wechselt im Dreijahresturnus. Ab dem 1. März 2025 sind grüne Kennzeichen gültig.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?