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Neuer Tarif Flotte-GARANT 1+

Zum 1. Juli haben wir für Neu- und Ersatzverträge unseren Kfz-Tarif Flotte-GARANT 1+ neu kalkuliert. Was sich ändert, haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Neu kalkuliert: Flotte-GARANT 1+

Für Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen/Personengesellschaften gilt ab Juli ein neuer Tarif, der bis zum 30. September 2024 gültig ist. Dieser zeichnet sich durch ein attraktives Beitragsniveau aus, das sich an den aktuellen Marktentwicklungen orientiert. Besonders attraktiv bleiben die Konditionen für Pkw mit Elektro-, Hybrid- oder Flüssiggas-Antrieben. 

Neue Verbraucherinformation

Entsprechend der Änderung der KH-Richtlinie im April 2024, werden unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen angeglichen. In diesem Zuge werden auch die Datenschutzhinweise aufgrund einer geänderten Bezeichnung unserer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde angepasst. Neben der neuen Verbraucherinformation stellen wir Ihnen ebenfalls die Synopse zum Download zur Verfügung. Darin sehen Sie alle Änderungen der neuen und alten Verbraucherinformation im Vergleich:

Leistungsverbesserungen:

  • Erhöhte Entschädigungssumme für Ladekarten von Hybrid- und Elektrofahrzeugen bei Brand oder Entwendung:  Zum 1. Juli wird die Leistung von 50 auf 100 Euro erhöht.
  • Pauschale Wertminderung auch bei Teilkasko: Mit Einführung des neuen Tarifs erweitern wir die pauschale Wertminderung für Pkw im Zusatzpaket EXKLUSIV auch auf die Teilkasko-Versicherung. Diese umfasst 5 Prozent der Reparaturkosten nach einem Kaskoschaden, aber nur innerhalb der ersten 36 Monate nach Erstzulassung sowie bei Reparaturen von über 1.000 Euro. 
  • Abschleppkosten im Schutzbrief: Die Kosten für Servicedienstleister bei einem Unfall oder einer Panne sind marktweit gestiegen. Im Schutzbrief erhöhen wir deshalb die Übernahme der Abschleppkosten für Pkw von 300 auf 400 Euro. 

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